Wochenschau & Dokumentarfilm

Agenda

230: Wochenschau & Dokumentarfilm

DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme ist die zentrale Produktionseinrichtung für Dokumentarfilme, Kurzfilme, Mischformen und serielle nichtfiktionale Produktionen in der DDR.
Produktion der Wochenschau „Der Augenzeuge“ und von Dokumentarfilmen, Monatsschauen, Filmreihen, Kurzfilmen und wissensvermittelnden Filmen im Auftrag des Filmverleihs zur Vorführung im Kino. 
Auftragsproduktion von Filmen und Filmreihen für das Fernsehen.
Auftragsproduktion von Filmen zur Auslandsinformation für das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.
Auftragsproduktion von Lehr- und Unterrichtsfilmen für Einrichtungen der Volks- und Hochschulbildung.
Auftragsproduktion von Filmen zur Dokumentation technischer Vorgänge in Industrie und Landwirtschaft.
Auftragsproduktion von Werbefilmen für verschiedene Auftraggeber.
Koproduktion und Dienstleistung für ausländische Dokumentar- und Kurzfilmproduktionen.
DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme (und Nachfolger) ist ein wirtschaftlich selbständiger Betrieb, unterstellt der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur.

Legende

Wochenschau: Vorgeschichte 

Wochenschau und Dokumentarfilm als Gattung sind 1945 durch die nationalsozialistische Filmpolitik und -praxis diskreditiert. Ein Anknüpfen an Struktur und Personal dieser Zeit ist nicht möglich, desgleichen auch nicht an jene vor 1933. Parallel zum Wiederaufbau von Produktionsstätten müssen neue Mitarbeiter herangebildet, muß das Verständnis der Gattung neu begründet werden. Chancen und Gefährdung liegen auf der Hand, wollen doch die Filmemacher brauchbar sein und gebraucht werden in den Auseinandersetzungen der Zeit und den Bemühungen der Politik bei der Grundlegung neuer Gesellschaft. Auch wenn die Geschichte des DEFA-Dokumentarfilms und seiner Ästhetik nicht Gegenstand einer Strukturdarstellung ist, muss dies vorangestellt werden: Mehr als bei anderen Gattungen ist die Differenz von Verlust und Gewinn als Dilemma beim Dokumentarfilm bis in die Strukturen hinein in Rechnung zu stellen. 

Die alliierten Militärregierungen lizenzieren Verlage, Herausgeber und Filmproduzenten ihrer Zone. Der Produktions- und Wirkungsbereich ist auf die jeweilige Zone beschränkt. Kritik an der Besatzungsmacht und den Verhältnissen in anderen Zonen ist nicht gestattet. Medien unterliegen der Militärzensur. Von der englischen und amerikanischen Militärverwaltung wird die Wochenschau Welt im Film (WiF, 5.1945-6.1952) für beide Besatzungszonen produziert und herausgegeben (London 5.1945; München-Geiselgasteig 9.1945); durch die Herausgeber ist die Zensur in den Fertigungsablauf integriert. „Welt im Film“ wird von einem englisch-amerikanischen Stab geführt, dem deutsche Mitarbeiter in allen Bereichen zugeordnet sind. In der französischen Besatzungszone erscheint Les Actualités Francaise als „deutsche Fassung“ bzw. „in deutscher Sprache“ (10.1945), später als Blick in die Welt (BiW, 6/7.1947), herausgegeben von der französischen Militärregierung. Als erste deutsche Wochenschau in den ehemaligen westlichen Besatzungszonen und der jungen Bundesrepublik erscheint die Neue Deutsche Wochenschau (NDW, 1950-1962; als Zeitlupe weitergeführt, 1963-1969), von NDW GmbH mit Bundesbeteiligung produziert. Die sowjetische Militärverwaltung entfaltet keine direkten Filmaktivitäten, sondern lässt diese von Anfang an in deutscher Hand. Für eine Übergangszeit (1945/46) wird die sowjetische Wochenschau Nowosti dnja (Neuigkeiten des Tages; Das Neueste vom Tage) in deutsch synchronisierter Fassung in den Kinos von > Sojusintorgkino gezeigt.

Entstehungsgeschichte 

Die Wochenschau Der Augenzeuge ist die erste Produktion der DEFA und die erste deutsche Wochenschau im Nachkriegs-Deutschland. Bildung des Produktionsstabes und Produktionsaufnahme beginnen im Januar 1946 unter der Ägide des > Film-Aktivs. Erstaufführung ist am 19. Februar 1945. Sämtliche Mitarbeiter sind Deutsche. Bis zur Lizenzübergabe und Gründung der DEFA am 17.5.1946 muss jede Ausgabe von der > SMAD bestätigt werden; darüber hinaus unterliegt die Wochenschau der Militärzensur (1946-1949) und der Vorzensur (1946-4.1947). Leitung, Redaktion und Mitarbeiterstab der DEFA-Wochenschau bestehen aus deutschem Personal. Der Augenzeuge (AZ, Produktionsbeginn Januar 1946, Ausgabe der ersten Nummer: 19.2.1946) unterliegt der sowjetischen Militärzensur (1946-1949; bis April 1947 auch der Vorzensur). An Redaktionsabnahmen nimmt sporadisch, mitunter häufig, der Politische Berater beim Chef der SMAD, Semjonow (1948-1949), teil. Von 1950-1951 ist der Wochenschau, und damit den Redaktionssitzungen, Mustervorführungen und Redaktionsabnahmen, ein sowjetischer Künstlerischer Berater zugeordnet. Mit dem direkten Eintritt der SED als Eigner und Gesellschafter der DEFA erfolgen inhaltliche und personalpolitische Einflussnahmen von dieser Seite und von deren Erwägungen aus.

Status

Wochenschau ist eine unselbständige (Produktions-)Abteilung der DEFA GmbH/AG bzw. des (VEB) DEFA-Studios für Wochenschau und Dokumentarfilme.

Struktur 

Der Chefredakteur der Wochenschau ist zugleich Leiter der Abteilung und untersteht dem zuständigen Vorstandsmitglied bzw. Studiodirektor. Er ist mit Handlungsvollmacht ausgestattet und gegenüber seinen Mitarbeitern weisungsberechtigt. Zugleich ist er nach dem Chefredakteursprinzip selbständig und in alleiniger Verantwortung für die Wochenschau, in dieser Stellung dem Regisseur eines Films vergleichbar. Er besorgt die Gestaltung, verfasst großenteils den Text und ist Autor letzter Hand. Kurzzeitig (1950-1952) fällt die Abteilungsleitung der Wochenschau mit der des politischen Dokumentarfilms zusammen, bevor die Aufteilung der DEFA in eigenständige Studios die Abteilungstrennung wieder herstellt. Nach 1962 hat die Abt. Wochenschau im Studio den Status einer KAG bzw. PG.

Produktion

Der Augenzeuge beginnt als Monatsschau (2.1946), gefolgt von einer Zweiwochenschau (3.-7.1946), bis er als echte Wochenschau (8.1946) und zeitweilig zweimal wöchentlich (3.1957-12.1960) herauskommt. Sporadisch erscheint er als monothematische Schau; seit 1972 gibt es zu besonderen Anlässen den „Augenzeugen“ in Farbe. Die Länge schwankt zunächst zwischen 350-600 m (1946-1949) und pendelt sich auf eine Normallänge von 300 m ein.

Die Arbeit entspricht einer Filmproduktion mit Ideenfindung, Redaktion, Aufnahme, Filmmontage und Bearbeitung, Vertonung bis zur Ablieferung des kopierfertigen Negativs an den Verleih sowie Hilfsarbeiten. Die Wochenschau verfügt über eigene technische Basis von der Aufnahmetechnik bis zur Endfertigung innerhalb der Studiokapazitäten und hat Priorität bei der Terminierung von Ateliers und Musterkopierwerk.

Die Wochenschau ist zum Direktverkehr mit dem Ausland berechtigt. Seit Gründung steht die Wochenschau im internationalen Sujet-Austausch mit ausländischen Wochenschauen auf der Basis bilateraler Verträge bzw. über den > INA-Pool (1971: 34 Austauschpartner). Innerdeutscher Austausch erfolgt mit Blick in die Welt und Neue Deutsche Wochenschau (1953/54).

Mit der Entwicklung des > Deutschen Fernsehfunks (DFF) und der Einführung des 2. Programms (1968) tritt die Wochenschau ihren Rang als bildpublizistisches politisch-ideologisches Medium der SED an das Fernsehen ab und wird, auch unter Kosten-Gesichtspunkten, entbehrlich. Die Einstellung der DEFA-Wochenschau Der Augenzeuge erfolgt auf Antrag des Studios und nach Bestätigung im ZK der SED durch die HV Film im MfK (1980). Zur fortgesetzten Wahrnehmung des internationalen Film(sujet)-Austausches mit dem INA-Pool wird das Filmmagazin defa-kinobox und die gleichnamige Produktionsgruppe geschaffen (1981-1990).

Neben der Wochenschau produziert die Wochenschauabteilung Reihen und Magazine für das Kino (DEFA-Bildberichte (1947-1948), Pioniermonatsschau (Pimo, 1951-1965), Sportmonatsschau (Spomo, 1953-1957), Kulturmonatsschau (Kumo, 1954-1956), Kulturschau (1961), Auslandsschau (1956), Rund um die Welt (1963-1965), Unsere Nationale Volksarmee (1961-1964)) und das Fernsehen (Rund um die Welt (1963ff)), Sonderfilme, Beiprogramm-Filme, Dokumentarberichte, meist unter dem Titel „Hergestellt vom Kollektiv des Augenzeugen“.

Finanzierung

Auftraggeber für die Produktion der Wochenschau ist der Filmverleih: > Sojusintorgkino/Sovexportfilm (1946-1948), > DEFA-Filmverleih (1948-1950), > Progress (1950-1980). Die Produktion erfolgt zu Festsätzen (30.000.- RM (1946-1947), 40.000 RM (1948-1949), 35.000 DM (1950-1957), je 17.000.- DM für A/B-Ausgabe (1957-1961), 25.000 M (1962)). Steigenden Inland-Produktionskosten müssen durch höheren Anteil an Austausch-Sujets kompensiert werden (1970ff).

Rechtsfragen

Die Arbeitsverträge der festangestellten künstlerischen Mitarbeiter bzw. die Honorarverträge mit freien Mitarbeitern beinhalteten die Abtretung aller urheberrechtlich relevanten Leistungen an das Studio und die alleinige Verfügung darüber durch den Chefredakteur als dem Verfügungsberechtigten und Gestalter der Wochenschau.

Dokumentarfilm: Entstehungsgeschichte 

Dokumentarfilm entsteht zunächst als Nebenproduktion in der Wochenschau-Abteilung oder als Auftrags-Sonderproduktion. Politischer Dokumentarfilm, der Einfluss auf Bewusstseinsbildung nehmen will, entwickelt sich nach der Wende von 1948 und im Zusammenhang mit dem Einsatz für den Zweijahrplan. Der strukturelle Rahmen der Kulturfilmproduktion in Babelsberg erweist sich als zu eng für die Entwicklung des politischen Dokumentarfilms. Aus der Anbindung der Produktionsgruppe Dokumentarfilm (Thorndike) an die Wochenschau entsteht, zunächst als Abteilung (4.1950), dann als Studio (1952), der Verbund von Wochenschau- und Dokumentarfilmproduktion.

Dokumentarfilme entstehen nicht nur im DEFA-Dokumentarfilmstudio, sondern auch im DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme, zunächst in freier Wahl, dann in dafür eingerichteten Produktionsgruppen.

Status

DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme ist juristische Person, wirtschaftlich selbständiger Betrieb und Rechtsträger von Volkseigentum. Das Studio ist dem SFK bzw. der HV Film im MfK unterstellt.

Struktur

Das Studio ist in Geschäftsführung, Themenplanung und Leitung der ideellen, dramaturgischen, produktionsorganisatorischen Abläufe zentralistisch aufgebaut. In Ermangelung eines Chefdramaturgen wird zwischenzeitlich eine dramaturgische Kommission eingesetzt. Die Zentralisation erweist sich auf Dauer als nicht tauglich für die Bewältigung künstlerischer, kulturpolitischer, auftragsgerechter, ökonomischer Fragestellungen. Studioleitung und Mitarbeiter sehen die Lösung in der Bildung von Künstlerischen Arbeitsgruppen. Die Dezentralisation der Studiostrukturen durch die Bildung von Künstlerischen Arbeitsgruppen (KAG) fordert als Gegenbewegung eine erneute Zentralisation in den Händen des Studiodirektors und des Direktionsapparates sowie die zeitweilige(Wieder-)Errichtung einer zentralen Dramaturgie (Filmredaktion, 1967) bzw. entsprechender Leitungsfunktionen heraus. Aus einer anfänglich relativ schlanken Betriebsstruktur mit Leitungskopf, Querschnitts- und Dienstabteilungen sowie Produktionen entsteht im Laufe der Jahre ein Leitungsapparat, der nicht nur Kosten verursacht, sondern schnelles Reagieren auf Zeitgeschehen und ökonomische Effizienz behindert. Die immer wieder diskutierte Fusion beider Kurzfilmstudios zur Bündelung der personellen und technischen Kapazitäten für größere Plan- und Produktionseffizienz wird nach einer Festlegung des Ministerrates vollzogen (1969). Mit der Fusion der Studios wird neben dem formellen auch der informelle Weg zwischen Filmemachern und Struktureinheiten kürzer. Die in Erwägung gezogene Bildung eines Filmkombinates (1968) im Rahmen des NÖSPL wird nicht weiter verfolgt. Ein zweiter Versuch zur Bildung eines Kurzfilmkombinats unter Einschluss des Trickfilmstudios (1972-1974, Direktor in Personalunion für beide Studios) scheitert an den ausbleibenden Ergebnissen. Das fusionierte Studio versteht sich als Warenhaus-Produzent für unterschiedlichste Auftraggeber und Einsatzzwecke. Mit der Bildung der Bereiche Kino, Fernsehen, Wirtschaft- und Informationsfilme (1973) und der Verzahnung mit den Betriebsteilen und Produktionsgruppen stellt sich das Studio in seiner Binnenstruktur auf diese Gegebenheiten ein. Die Bereiche erweisen sich bald als Verwaltungsüberlast und werden aufgegeben (1975). Das Studio übernimmt die Rahmenplanung, Betriebsteile regeln die innerbetrieblichen Beziehungen einschließlich Kapazitätsauslastung, Produzent im Wortsinn und Filmvertragspartner sind die Produktionsgruppen (PG).

Die dem MfK unterstehenden selbständigen Studio H&S und DEFA-Gruppe 67 werden aufgelöst und in das DEFA-Studio für Dokumentarfilme eingegliedert (1983).

Dokumentarfilme entstehen nicht nur im DEFA-Dokumentarfilmstudio, sondern auch im DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme, zunächst in freier Wahl, dann in dafür eingerichteten KAG (Kontakt, Forum, Effekt, Information).

Informeller Kontakt wie politische und personelle Kontrolle erfolgen über die Abteilung (Massen-)Agitation (1949-1962) bzw. Kultur (1962-1989) im ZK der SED.

Produktion

Die Kinofilm-Produktion erfolgt nach einem Thematischen (Jahres-)Plan, der vom Studio aufgestellt, mit Progress und DEFA-Außenhandel abgestimmt, von der HV Film bestätigt wird. Er gliedert sich in kulturpolitisch wichtige Filme, sog. Hauptplanpositionen (HPP), sonstige Filme, Kinderfilme. Die literarische Vorarbeit für Dokumentarfilme (Exposé, Szenarium, Drehbuch) wird in den 1950/60er Jahren, unabhängig von der Regie-Besetzung, von der zentralen Dramaturgie geführt, differenziert nach Länge, Charakter und Einsatzzweck im Beiprogramm. Im Zuge der Dezentralisierung wird sie von den KAG/PG übernommen und auf Studioebene über Funktionalstruktur koordiniert. 

Mit der Vorbereitung und Eröffnung seines II. Programms wird das > Fernsehen der DDR Hauptauftraggeber für das Studio. Das Studio gestaltet eigenverantwortlich die vertraglichen Beziehungen zum Fernsehen unterhalb der Direktionsebene (KAG, Bereich, PG) und realisiert die Auftragsproduktionen über Jahresrahmenverträge und Film(leistungs)verträge.

Die Stoffentwicklung erfolgt im Auftrag des Auftraggebers durch das Studio (künstlerischen MitarbeiterInnnen, KAG/PG) bzw. durch den Auftraggeber selbst. Der Widerspruch zwischen dem Zuständigkeitsverhältnis der HV Film für das Studio in staatlicher, rechtlicher, personeller, ökonomischer, technischer Hinsicht und dem davon unabhängigen Hauptauftraggeber, zwischen Leitungsstruktur und Produktionsstruktur ist evident. Die unterschiedlichen Abwicklungen des Vorbereitungs-, Produktions- und Abnahmeprozesses verkomplizieren und belasten die Studiostruktur. > PROGRESS gibt die Kinofilme (Filme für Beiprogramm, Sondervorführung, programmtragende Filme) in Auftrag, der HV Film obliegen Bestätigung des Thematischen Plans, Filmeabnahme und Zulassung. Innerhalb des Studios laufen vielfältige Prozesse der Kontrolle und Bestätigung während der literarischen Vorbereitung, Produktion, Endfertigung ab, die in der Rohschnitt- und Studioabnahme als Voraussetzung und Vorbereitung der staatlichen Abnahme und Zulassung durch die HV Film gipfeln. Die Deckung des Finanzbedarfs des Studios zur Durchführung der Produktion erfolgt über Eigenmittel und Kredite (1969). Die Ausstattung des Studios mit Eigenmitteln erfolgt durch die HV Film nach Normativen. Die Überweisung des vertraglich festgelegten Abgabepreises durch PROGRESS Film-Vertrieb erfolgt nach Zulassung und Ablieferung des Originalnegativs an das Kopierwerk.

Bei der Auftragsproduktion obliegen Redaktion/Hauptabteilung/Bereich des Fernsehens die Auftragserteilung an die KAG/PG bzw. den Bereich Fernsehen des Studios sowie Abnahme der Produktion. Im Laufe der Zeit entwickeln sich Formen der Zusammenarbeit, in deren Ergebnis Aufträge auf Vorschläge der KAG bzw. Filmschöpfer zurückgehen. Gleichwohl liegt die redaktionelle Verantwortung beim Fernsehen.

Bei der Auslandsinformation übernimmt das MfAA die thematische Planung sowie die Abnahme der Filme. Redaktion und Ausführung liegen bei der KAG/PG Camera DDR. 

Die technische Basis des Studios bleibt aus Gründen der Kapazitätsauslastung und der Gewährleistung technischer/technologischer Standards zentralisiert. Sie umfasst Bild- und Ton-Aufnahmetechnik für 35mm- und 16-mm-Technik, Beleuchtung, Fuhrpark; Positiv- und Negativschnitt, Bild- und Tonarchiv, (Titel-)Trick, Mischateliers; Musterkopierwerk. Durch eigene Werkstätten gewährleistet das Studio Autarkie auf den Gebieten Reparatur, Rekonstruktion, Rationalisierung.

1953 beträgt die Belegschaftsstärke ca. 300 MitarbeiterInnen bei einem Produktionsumfang von 52 Wochenschauen, 12 Pimos, 12 Spomos, 19 „Stacheltieren“, 2 DEFA-Raketen und 20 Filmen. 1957 sind es 400 Beschäftigte. 1989 arbeiten in beiden Betriebsteilen des DEFA-Studios für Dokumentarfilme 883 Beschäftigte. Sie realisieren ein jährliches Produktionsvolumen von 48 Mio. Mark, davon 12,4 Mio. Mark im Auftrag von Progress Film-Verleih für ca. 40 Kino-Beiprogramm- und 2 Vollprogramm-Filme sowie 14,5 Mio. Mark als Auftragsproduktion für das Fernsehen der DDR. (Otto (1993) 284)

Die Bildung der Künstlerischen Arbeitsgruppen (KAG) im > DEFA-Spielfilmstudio (1959/60) führt zeitversetzt auch im DEFA-Dokumentarfilmstudio zur Gründung von KAG, zunächst unter Berücksichtigung formaler Kriterien (Auftraggeber, Einsatzzweck) und Initiierung durch die Studioleitung (1962). Mitte der 1960er Jahre forcieren künstlerische Mitarbeiter die neue Produktionsweise, nach der die KAG „selbständig im Rahmen der ihnen übertragenen Planauflagen arbeiten und für ihre Filme ideologisch, künstlerisch, organisatorisch und ökonomisch eigenverantwortlich sind.“ Die KAG erarbeiten sich interne Arbeitsweise und Profil und agieren als selbstbewußte Subjekte sowohl innerhalb des Studios, als auch gegenüber den Auftraggebern. Zwei Gruppen gelingt die Verselbständigung und damit der Ausbruch aus dem komplexen und komplizierten System der Produktion:

KAG Thorndike wird umgewandelt in > DEFA-Gruppe 67 als volkseigener Betrieb und juristische Person. Sie untersteht nicht mehr dem VEB DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme, sondern ist - als ein strukturelles und ökonomisches Experiment - wie die DEFA-Studios der Hauptverwaltung Film im Ministerium für Kultur direkt unterstellt.

KAG Heynowski erhält als > DEFA-Gruppe 11 zunächst einen Sonderstatus im Studio (1966), wird dem Direktor direkt unterstellt und bezieht separate Arbeitsräume. Von Anfang an gilt Selbständigkeit bei Thema, Inhalt und Form, Auftraggeber, Vertragsgestaltung, Filmeinsatz, Ex- und Import, Technik, Valutamittel. In DEFA-Gruppe Heynowski (& Scheumann, 1967) umgewandelt, wird die Produktion als > Studio H&S (1969) aus Dokumentarfilmstudio und DEFA-Verbund ausgegliedert, außerhalb der herkömmlichen Strukturen des Filmwesens als OHG verfasst und dem MfK direkt unterstellt. Studio H&S ist die konsequenteste und nachhaltige Umsetzung der KAG-Prinzipien im Filmwesen.

Im gleichen Zeitraum arbeiten die anderen KAG an ihrem konzeptionellen Profil, personeller Stabilität, Eigenentwicklung literarischen Vorlagen auf der Grundlage selbständiger thematischer Planung sowie ökonomischer Planungs- und Handlungshoheit gegenüber Auftraggebern. Die literarische Vorarbeit wird zunehmend an den Regisseur gebunden bzw. mit ihm zusammen geleistet. Führungslinie bzw. Treatment treten immer häufiger an die Stelle eines Szenariums oder Drehbuchs. Drehstäbe arbeiten in selbstgewählter Zusammensetzung über längere Zeiten zusammen. 

Arbeitsgruppe Gass ist dem Direktor des Dokumentarfilmstudios Berlin unterstellt (1968). Durch direkte Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ZSW, informelle

Zusammenarbeit mit ZK der SED, Abt. Sozialistische Wirtschaftsführung, erfährt sie relative Selbständigkeit im Rahmen des Studios, wird als KAG Sozialistische Wirtschaftsführung (1968) in das DEFA-Studio für populärwissenschaftliche Filme eingegliedert und wandelt sich um zur > KAG Effekt (1970) mit eigener technischer Basis (Bild- und Tonaufnahme, Schnitt, Kopierwerk).

In Fortsetzung der KAG Auslandsinformation (1965) stellt Camera DDR (1970) Filme her zur > Auslandsinformation unter Einschluss fremdsprachiger Fassungen.

Mit Einführung der Bereichsstruktur (1973) werden die KAG als selbständig produzierende Einheiten des Studios aufgelöst und in Produktionsgruppen (PG) als unterste Produktionseinheit des Studios umgewandelt.

Wichtige Neugründungen stellen die AG defa futurum, PG Kinobox, PG Video dar.

DEFA-Futurum (1971) bildet mit Spielfilm- und Trickfilmstudio eine Arbeitsgemeinschaft zur experimentellen Produktion von Mischformen (1974).

Nach Einstellung der DEFA-Wochenschau „Der Augenzeuge“ (1980) wird die PG Kinobox zur Herstellung eines Filmmagazins und zur Wahrnehmung internationaler Beziehungen (> INA) gebildet.

PG Video (1987) entsteht nach der Anschaffung von Videotechnik im NSW auf Grundlage vertraglicher Beziehungen zwischen PG Industrie- und Werbefilm und VVB Nutzfahrzeugbau Ludwigsfelde, deren Kapazität zur Hälfte der Auftragsproduktion für die VVB vorbehalten bleibt, zur anderen Hälfte dem Studio zur Nutzung freigestellt ist. 

Der Künstlerische Beirat (1953) besteht zunächst aus vom Studiodirektor berufenen künstlerischen Mitarbeitern. Seine Aufgabe besteht in der Beratung des Studiodirektors und in der Meinungsbildung zu künstlerischen Fragen und in der Stellungnahme zu Filmvorhaben im Vorschlags- bzw. Konfliktfall. Nach der Fusion wird ein Künstlerischer Rat für das gesamte Studio gebildet. Das erweist sich als unpraktikabel. Im Zusammenhang mit der Neubestimmung der Künstlerischen Räte durch Vereinbarung zwischen MfK und Gewerkschaft Kunst (1971, > Betriebssozialfragen) wird für jeden BT ein eigener KR gebildet. Der Vorsitzende wird durch Wahl bestimmt. Der KR hat keine Entscheidungsbefugnis im Studio. Er ist lt. Statut Partner der Studioleitung bei der Prädikatisierung von Filmen und berechtigt, Diskussionsprozesse zu künstlerischen Fragen im Studio zu initiieren und zu tragen. Die informellen Kontakte zwischen Studio und ZK werden von der Tätigkeit des KR nicht tangiert.

Finanzierung

In der ersten Phase erfolgt Teilfinanzierung durch Filmverleih (1956). Darauf folgt die Finanzierung der Kino- und Auftragsfilmproduktion über Eigenmittel und Bankkredite (70:30). Eigenmittel (Umlaufmittel) werden von der HV Film ausgereicht, Bankkredite über Finanzierungsplan quartalsweise von DNB/IHB (1965).

In der dritten Phase erfolgt die Deckung des Finanzbedarfs über Eigenmittel und Kredite (1969). Das Studio erhält von der HV Film eine Ausstattung an Eigenmitteln in Höhe von 70% der Bestände des niedrigsten Quartals. Kredite werden über einen Finanzierungsplan von der IHB quartalsweise ausgereicht. Nach Abnahme, Zulassung und Übergabe des Originalnegatives an das ZKW erfolgt Überweisung des Abgabepreises durch Progress. Nach Eingang der vertraglich fixierten Erlöse erfolgt die Tilgung der aufgenommenen Kredite. Für spezifisches Produktionsrisiko wird ein Risikofonds gebildet. Die Kosten der Stoffentwicklung gehen in die Filmkosten ein.

Rechtsfragen

Mit PROGRESS wird ein Filmlieferungsvertrag geschlossen. Auslandsauswertungsrechte (Lizenz) sind Bestandteil dieses Vertrages.

Nach 1990

Umwandlung des Studios in eine Kapitalgesellschaft (1990) und Unterstellung unter die Treuhandanstalt erfolgt zum Zwecke der Privatisierung (1992). Entlassung eines Großteils der künstlerischen Mitarbeiter (1992), Verkauf der Immobilie Betriebsteil Berlin (ohne Filmbestand und Filmrechte) an die TAURUS Verwaltungsgesellschaft mbH für Beteiligungen und Co. KG, ein Unternehmen der Kirch-Gruppe, eingeschlossen die Übernahme eines kleinen Teils der Rest-Belegschaft für Verwaltungs- und Dienstleistungsaufgaben unter Erhalt des Betriebsnamens bis (1992-1998). Wegen der sofortigen Aufnahme von Baumaßnahmen durch den neuen Eigentümer nach Investitionsvorrangbescheid durch den Senat von Berlin wird dieser Belegschaftsteil in die gleichfalls von Kirch erworbene JohannisthalSynchron GmbH (bis dato DEFA Synchron Berlin GmbH, vormals VEB DEFA Studio für Synchronisation) eingegliedert. Der Betriebsteil Babelsberg wird davon abgetrennt und als eigenständige DOKFILM Gesellschaft für Film-, Video- und Fernsehproduktion von der THA/BvS weitergeführt. Die „zum Kerngeschäft der DEFA Studio für Dokumentarfilme GmbH zugehörigen Vermögensteile und Rechte des Berliner Betriebes“ werden auf die DOKFILM übertragen (sog. „Spaltungsplan“ vom 21.5.1992 und Spaltungsbeschluss vom 10.9.1992). Die Produktionsstätte Babelsberg wird privatisiert (1992), der Verkauf aber rückgängig gemacht (1993). 1997 werden Personal und Technik in die Dokfilm GmbH ausgegliedert, die DOKFILM als dok Filmstudio Alt Nowawes in Liquidation überführt und als Park Studios GmbH privatisiert (1997). Das Nutzungsrecht an den Filmen sowie der Filmbestand wird auf die BvS (2./3.1998) und von der BvS an die > DEFA-Stiftung (12.1998) übertragen.

Quellen

Bestände

  • BArch Ministerium für Kultur (DR 1)
  • DEFA-Studio für Dokumentarfilme (DR 118)
  • SAPMO-BArch SED (DY 30)
  • DRA Babelsberg Schriftgutbestand Fernsehen
  • FMP,Sammlung Bestand DEFA-Studio für Dokumentarfilme

Rechtsvorschriften

  • VO vom 16. April 1953 über die Bildung volkseigener Filmproduktionsbetriebe (GBl S. 574)
  • Statut der volkseigenen DEFA-Studios und DEFA-Betriebe vom 25. Juni 1953 (ZBl S. 344)
  • Besch. vom 8. Dezember 1955 über die Erweiterung der Befugnisse der Minister, der Leiter der Hauptverwaltungen und der Werkleiter der Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie (GBl. I S. 933)
  • AO vom 19. Dezember 1955 zur Durchführung des Beschl. über die Erweiterung (...) (GBl. I S. 935; GBl. II 1956 S. 215)
  • AO vom 15. Oktober 1962 über die künstlerische Betätigung von Kindern auf den Gebieten der darstellenden Kunst, des Films, der Musik und der Artistik in kulturellen Einrichtungen und Betrieben; i.d.F. der AO Nr. 2 vom 24. Juni 1963 (GBl. II S. 727; S. 420)
  • AO vom 14. November 1967 über die Bildung der DEFA-Gruppe 67 (VMMfK Nr. 2/68, Teil I, lfd. Nr. 3)
  • Richtlinie vom 30. September 1968 zur Anwendung des einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Bereich des Film- und Lichtspielwesens der DDR (BArch, DR 118/3876)
  • Anweisung vom 20. Dezember 1968 über die Zusammenlegung des VEB DEFA Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme und des VEB DEFA Studio für populärwissenschaftliche Filme zum VEB DEFA Studio für Kurzfilme (VMMfK Nr. 1/69, Teil I, lfd. Nr. 3)
  • Anweisung vom 28. Juli 1975 über die Änderung des Namens und des Sitzes des VEB DEFA Studios für Kurzfilme (VMMfK Nr. 7/75, Teil I, lfd. Nr. 27)
  • Anweisung vom 31. Januar 1983 über die Angliederung der DEFA-Gruppe 67 an den VEB DEFA Studio für Dokumentarfilme (VMMfK Nr. 1/83, Teil I, lfd. Nr. 5)
  • Weisung des MinfK zur Auflösung des Studios H&S als selbständige OHG im MfK und Eingliederung in das DEFA-Studio für Dokumentarfilme (1983) (SAPMO-BArch, DY 30/vorl. SED/32718)

Beschlüsse

  • Errichtung einer westdeutschen Filmkorrespondenz, Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 111 vom 11.10.1951 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/240)
  • Sicherung der Arbeit der Korrespondenten des Berliner Pressebüros, des Deutschlandsenders und der Kameraleute der DEFA-Wochenschau in Westdeutschland. Politbüro des ZK der SED, Protokoll Nr. 32 vom 17.7.1962, Punkt 17 (SAPMO-BArch, DY 30/J IC 2/2/862)
  • Regelung der Arbeit der Gruppe Heynowski & Scheumann beim Defa-Dokumentarfilm. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 16 vom 1.3.1967 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/1282)
  • Einsatz von Filmen zur Qualifizierung der Führungskräfte der Volkswirtschaft und zentraler Ankauf der Filme und ihr Verleih durch das ZSW beim ZK der SED. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 6 vom 23.5.1967, Punkt 10 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/1300)
  • Beschluß über die Grundsätze zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung sowie einer leistungsabhängigen Finanzierung kultureller Einrichtungen vom 29.2.1968 (BArch, DC 20/I/4, 1722)
  • Einstellung der DEFA-Wochenschau „Der Augenzeuge“. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 145 vom 3.12.1980 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/3150)
  • Konzeption des VEB DEFA-Studio für Dokumentarfilme für den Zeitraum bis 1990. Sekretariat des ZK der SED, Protokoll Nr. 115 vom 21.10.1987 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3/4174)

Verträge

  • Rahmenvertrag DFF/DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme (für das Jahr 1962), 4.5.1962 (BArch, DR 118/2266)~ (für das Jahr 1963), 6.2.1963 (BArch, DR 118/2266)
  • Globale Vereinbarung über den Filmbezug im Jahre 1963, VEB DEFA Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme/VEB Progress Film-Vertrieb (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge DEFA)
  • Rahmenvertrag, VEB DEFA-Studio für Kurzfilme/VEB Progress Film-Vertrieb, 1.4.1970 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge DEFA)
  • Filmlieferungsvertrag (Muster), VEB DEFA Studio für Kurzfilme/VEB Progreß Film-Vertrieb (1970) (BArch, DR 118/3915-17)
  • Jahresvereinbarung, VEB DEFA-Studio für Kurzfilme/VEB Progress Film-Vertrieb, 1974 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge DEFA)
  • Rahmenvertrag, VEB DEFA-Studio für Dokumentarfilme/Progress Film-Verleih, 30.6.1980 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge DEFA)
  • Jahresleistungsvertrag für das Jahr 1982, Progress Filmverleih/VEB DEFA-Studio für Dokumentarfilme, 1.6.1982 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge DEFA)
  • (Rechteübertragungsvertrag/Kündigung des Rahmenvertrages 1980); Zusatzvereinbarung zum Vertrag, DEFA-Studio für Dokumentarfilme/Progress Film-Verleih, 30.6.1990 (DEFA-Stiftung, Progress GmbH/Geschichte)
  • Musterentwurf für Rahmenverträge zwischen der KAG „Industrie- und Werbefilm“ und ihren Auftraggebern (1971), in: Informationsblatt S 71
  • Arbeitsgemeinschaft defa futurum, Organisationsvereinbarung zwischen VEB DEFA-Studio für Spielfilme, VEB DEFA-Studio für Kurzfilme, VEB DEFA-Studio für Trickfilme, 23.4.1974 (DEFA-Stiftung, Rahmenverträge DEFA)
  • Kooperationsvertrag DEFA-Studio für Kurzfilme/SKF, 18.3.1969 (DRA Babelsberg, Schriftgutbestand Fernsehen, Sammlung Weisungen, Verweis)
  • Kooperationsvertrag DEFA-Studio für Dokumentarfilme/SKF, 1.1.1974 (DRA Babelsberg, Schriftgutbestand Fernsehen, Sammlung Weisungen, Verweis)
  • Kooperationsvertrag DEFA-Studio für Dokumentarfilme/SKF, 1.1.1985 (DRA Babelsberg, Schriftgutbestand Fernsehen, Sammlung Weisungen)
  • Jahresleistungsvertrag 1977, DDR-F/DEFA-Studio für Dokumentarfilme, 27.4.1977 (DRA, Schriftgutbestand Fernsehen, Bereich Wirtschaft/Wissenschaft, DEFA-Produktionen 1974-1978, Bd. 83)

Berichte: Wochenschau

  • Bericht über den Monat Januar der Wochenschau „Der Augenzeuge“, Film-Aktiv, Dr. Kurt Maetzig, 9.2.1946 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • Keller/Schmidt, Organisationsstand – Arbeitsverteilung, 9.8.1947 (SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • Dr. Maetzig/Dr. Keller, Jahresbericht der Wochenschau „Der Augenzeuge“, Januar 1947(SAPMO-BArch, DY 30/IV 2/9.06/202)
  • Klering, Bericht über die Wochenschau, 6.1.1948 (BArch, DR 117/v.S 205)
  • Schmidt, Jahresbericht 1947, 10.5.1948 (BArch, DR 117/v.S 48)
  • Dr. Keller, Arbeitsverhältnisse der Wochenschau, 13.5.1948 (BArch, DR 117/v.S 532)
  • Bericht über die bei der Wochenschau vorgenommene Prüfung für den Zeitraum Jan.-Juni 1948, (BArch, DR 117/v.S 199)
  • Übernahme der Filiale Weimar als Außenstelle der Wochenschau, 1.7.1948 (bis 1962/63); Außenstelle Rostock, Protokoll der 67. Vorstandssitzung vom 16.3.1949 (BArch, DR 117/v.S 205; v.S 438; v.S 354/2)
  • (Arbeitsverhältnisse und Reorganisationsplanung der Wochenschau), Beratung bei Gen. Axen über Fragen der Filmarbeit, 6.7.1951 (BArch, DR 117/v.S 354/2)
  • Beschlussprotokoll über das zweimalige Erscheinen der DEFA-Wochenschau „Der Augenzeuge“, 1.2.1957 (BArch, DR 1/4458)
  • Die DEFA-Wochenschau „Der Augenzeuge“ in den Jahren bis 1970, Hartmann, 3.8.1966 (Privatarchiv Jürgen Hartmann)
  • Zur Entwicklungstendenz und Perspektive der DEFA-Wochenschau „Der Augenzeuge“, 13.2.1974 (BArch, DR 118/3420)

Berichte: Dokumentarfilm

  • „Der Dokumentarfilm – seine Aufgabe und Bedeutung“, DEFA-Kurzfilmtagung, 2.10.1949 (BArch, DR 117/v.S 382/2)
  • Herstellungsgruppe Dokumentarfilm, Dr. Brandes, Mitteilung, 6.12.1949 (BArch, DR 117/v.S 353)
  • Wochenschau und Dokumentarfilm. Protokoll über die 88. Vorstandssitzung vom 20.3.1950; Schwab, Rundschreiben Nr. 14/50, 20.3.1950 (BArch, DR 117/21725; v.S 245)
  • Arbeitsanweisung an alle Abteilungen und Stäbe (betr. Dramaturgische Kommission als erste Stufe zur Bildung einer Dramaturgie), 20.10.1953 (BArch, DR 118/1782)
  • Festlegung der Verantwortungsbereiche in der Betriebsleitung und in den Abteilungen des Studios, o.D. (1956) (BArch, DR 118/1782)
  • Bemerkungen der Dramaturgie zu unserer Arbeit, Oktober 1956 (BArch, DR 1/4663; 4480)
  • Die Aufgaben des Dokumentarfilmschaffens in der D.D.R., Dramaturgie, 1957 (BArch, DR 1/4480)
  • Arbeitsordnung des VEB DEFA Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme, Entwurf, 18.4./5.12.1956 (BArch, DR 118/1874; 1782)
  • Zu einigen Fragen des gegenwärtigen Standes und der Weiterentwicklung des Dokumentarfilms in der DDR, 12.3.1957 (BArch, DR 1/4194)
  • Arbeitsrichtlinien für das Redaktionskollegium; Bemerkungen der Chefredaktion der DEFA-Wochenschau zur Gestaltung des „Augenzeugen“ (1958) (BArch, DR 1/4480)
  • Güntert, Eindrücke über die Arbeit des Studios für Wochenschau und Dokumentarfilme, Februar 1959 (BArch, DR 1/4480)
  • Veränderung der Arbeitsweise der Defa-Studios für populärwissenschaftlichen und Dokumentarfilm und des VEB Progreß Film-Vertrieb auf dem Gebiet des Kurzfilms. ZK der SED/Abt. Agitation und Propaganda, Vorlage an das Sekretariat des Zentralkomitees der SED, 14.7.1960 (SAPMO-BArch, DY 30/ IV 2/9.06/204; BArch, DR 1/4413)
  • (Errichtung von DEFA-Büros in der BRD (Hamburg, München, Düsseldorf), 1956; 1960) (BArch, DR 118/2113, 2114; 1847, 2235, 2793)
  • Die Aufgaben der „Redaktion für Dokumentarfilme“, DEFA/Zahlbaum/Kleinert, 13.3.1962 (BArch, DR 118/3488)
  • Gespräche DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme und DFF, Aktennotiz, 2.4.1962, (BArch, DR 118/2266)
  • Konzeption für die Entwicklung des Dokumentarfilmschaffens der DDR bis 1970 (o.V.o.D, 1964) (BArch, DR 118/3438; 3444)
  • Betriebskonzeption VEB DEFA Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme, Stand 1. September 1965 (BArch, DR 1/4262; DR 118/3439; 3487)
  • Bericht über den gegenwärtigen Stand der politisch-ideologischen Situation nach dem 11. Plenum, o.D. (1966) (BArch, DR 118/3451)
  • Perspektivplan 1967-1970, Stand: Juni 1966 (BArch, DR 1/4258; DR 118/3439)
  • Leitung und Organisation des DEFA-Studios für Wochenschau und Dokumentarfilme entsprechend der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (Hauptstruktur), 1967 (BArch, DR 1/4293)
  • HV Film, Thesen zu: VEB DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme, 1966 (BArch, DR 1/4285)

Künstlerische Arbeitsgruppen (KAG)

  • Statuten der künstlerischen Arbeitsgruppen, 4.5.1962 (BArch, DR 118/3488)
  • Arbeits-Verteilungsplan entsprechend der Struktur vom 10.5.1962 (BArch, DR 118/3478, 3005)
  • Grundsätze für die Arbeit in der Künstlerischen Arbeitsgruppe, 27.1.1964 (BArch, DR 118/3488)
  • Bildung und Zusammensetzung der Künstlerischen Arbeitsgruppen und Festlegung von Verantwortungsbereichen, 2./4.12.1964 (BArch, DR 118/3444)
  • (Künstlerische Arbeitsgruppen, 1966) (BArch, DR 118/3217; 3487)
  • Statut der KAG Fernsehen (Wissenschaftliche und Lehrfilme), Babelsberg, 1.1.1969 (BArch, DR 118/3898)
  • Weisung (über die Auflösung der KAG), 12.4.1973 (BArch, DR 118/3421)

DEFA-Gruppe 67:

  • Projekt für die Umbildung der Künstlerischen Arbeitsgruppe Thorndike (...) in die DEFA-Gruppe Thorndike, 1965 (BArch, DR 1/4222)
  • AO vom 14. November 1967 über die Bildung der DEFA-Gruppe 67 (VMMfK Nr. 2/68, Teil I, lfd. Nr. 3)
  • 1. Jahresbericht der „Gruppe 67“, 1967 (BArch, DR 117/v.S 186)
  • Anweisung vom 31. Januar 1983 über die Angliederung der DEFA-Gruppe 67 an den VEB DEFA Studio für Dokumentarfilme (VMMfK Nr. 1/83, Teil I, lfd. Nr. 5)

DEFA-Gruppe 11:

  • Vorlage zur Gründung der DEFA-Gruppe 11, Heynowski, 31.8.1966 (BArch, DR 118/3446)
  • Stellungnahme der Studioleitung (...) für die Bildung der studiounabhängigen DEFA-Gruppe 11, DEFA/Kleinert, Mai 1966 (BArch, DR 118/3446)
  • Gründung der DEFA-Gruppe 11, 1. 11.1966 (BArch, DR 1/4322; DR 118/3446)
  • Stellungnahme zur Beschlussvorlage zur Gründung der DEFA-Gruppe Heynowski und Scheumann, DEFA/Schnabel, 1.2.1967 (BArch, DR 118/3004)
  • Beschluß über die Gründung der DEFA-Gruppe Heynowski & Scheumann, 28.2.1967; SED/ZK/Büro Hager an DEFA-Dok/Schnabel, 21.3.1967 (BArch, DR 118/3446)
  • Ordnung der Gruppe Heynowski & Scheumann, 19.9.1967; Übergabeprotokoll der Geschäfte der DEFA-Gruppe Heynowski & Scheumann, 26.7.1967 (BArch, DR 118/3424)
  • Weisung des MinfK zur Auflösung des Studios H&S als selbständige OHG im MfK und Eingliederung in das DEFA-Studio für Dokumentarfilme, 1983 (SAPMO-BArch, DY 30/vorl. SED/32718)

Gruppe Gass:

  • Der Dokumentarfilm im Dienst der wissenschaftlich-technischen Revolution, Aufgabenstellung für die DEFA-Gruppe Karl Gass Potsdam-Babelsberg im Rahmen und für die Ziele des NÖS der Planung und Leitung; Neubildung einer KAG „Sozialistische Wirtschaftsführung“, 1968 (BArch, DR 118/3434)
  • Beschlussprotokoll zur Gründung der KAG Sozialistische Wirtschaftsführung, HV Film, 14.6.1968 (BArch, DR 118/3434)

Fusion:

  • (Vorschläge und Diskussion der Fusion des Studios für Wochenschau und Dokumentarfilme und des Studios für populärwissenschaftliche Filme, 1957-1959), (BArch, DR 1/7919, 4480, 4029; DR 117/v.S 100)
  • Konzeption für den Aufbau eines DEFA-Studios für Kurzfilme; Bemerkungen zur Konzeption, 22.3.1963; 23.3.1963 (BArch, DR 118/3437; 3448)
  • Zu einigen Grundfragen einer Neuformierung der Kurzfilmproduktion, 15.4.1967 (BArch, DR 118/3448)
  • Direktive zur Konzentration der Kurzfilmproduktion unter einer Leitung, HV Film, 2.7.1968 (BArch, DR 118/3448)
  • Anweisung vom 20. Dezember 1968 über die Zusammenlegung des VEB DEFA Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme und des VEB DEFA Studio für populärwissenschaftliche Filme zum VEB DEFA Studio für Kurzfilme (VMMfK Nr. 1/69, Teil I, lfd. Nr. 3)

Kurzfilm-/Dokumentarfilmstudio:

  • Direktive zur Konzentration der Kurzfilmproduktion unter einer Leitung, HV Film, 2.7.1968 (BArch, DR 118/3448)
  • Perspektivplan des DEFA-Studios für Kurzfilme bis zum Jahre 1975, Stand 1969 (BArch, DR 118/3744)
  • Ordnung über den Einsatz eines Sonderstabes für Dreharbeiten bei außerordentlichen Ereignissen (Sonderfilmvorhaben) vom 11.12.1972 (BArch, DR 118/3744)
  • Aufgaben und Struktur der Direktionsbereiche des DEFA-Studios für Kurzfilme, Fassung vom 19.3.1973 (BArch, DR 118/3744)
  • Konzeption zur Vervollkommnung der Leitung und Planung für das Dokumentar- und Kurzfilmschaffen im VEB DEFA-Studio, 1975 (BArch, DR 118/3744)
  • (Probleme der Zusammenarbeit zwischen Studio und dem Fernsehen, 1975) DEFA/Dr. Baumert- Kleinert, Februar 1975 (BArch, DR 118/3744)
  • Thesen zur Diskussion über die weitere Entwicklung des Dokumentarfilms und der Fernsehpublizistik im DEFA-Studio für Dokumentarfilme, DEFA/Kleinert, o.D. (1976) (BArch, DR 118/3633)
  • Ordnung für Abnahme, staatliche Zulassung und Prädikatisierung, Direktionsvorlage, Entwurf, 8.2.1977 (BArch, DR 118/3633)
  • Beendigung der Tätigkeit der Abt. und Redaktion Wochenschau, MfK, Vorlage, 23.11.1980 (SAPMO-BArch, DY 30/J IV 2/3A/3563)

Produktionsgruppen

  • Arbeitsordnung der Produktionsgruppe Information, Babelsberg, 26.8.1975 (BArch, DR 118/3.898; 2756)
  • (Vorschlag für ein Filmmagazin anstelle der einzustellenden Wochenschau; Gründung der Gruppe kinobox, 1980) (BArch, DR 118/3876)
  • Konzeption für das Filmmagazin „defa-kinobox“, 28.10.1980 (BArch, DR 118/3386)
  • Stellungnahme der ZPL zum „Entwurf der Konzeption zur weiteren Profilierung der Filmproduktion im Studio“, 16.10.1980 (BArch, DR 118/3876)
  • Produktionsgruppen vor und nach der Neuprofilierung, 29.9.1980 (BArch, DR 118/3386)

Nach 1990

  • Gesellschaftsvertrag des DEFA Studio für Dokumentarfilme GmbH, 15.6.1990; Kurz-, mittel- und langfristige Unternehmensziele nach erfolgter Umwandlung, 15.6.1990; Bericht über die Prüfung des Abschlusses der DEFA Studio für Dokumentarfilme GmbH zum 30. Juni 1990; Bericht über die Prüfung der DM-Eröffnungsbilanz der DEFA Studio für Dokumentarfilme GmbH zum 1. Juli 1990 (BArch, DR 118/896)
  • Gesetz über die Spaltung der von der Treuhand verwalteten Unternehmen (SpTrUG) vom 5. April 1991 (BGBl. Nr. 22 S. 854)

Übersichten

  • Organisationsplan der Wochenschau-Abteilung (1946) (BArch, DR 117/v.S 48)
  • Schema des Fertigungsablaufes eines Dokumentarfilms, Bemerkungen der Dramaturgie zu unserer Arbeit, Anlage, 1956 (BArch, DR 1/4663)
  • Arbeits-Verteilungsplan des VEB DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme vom 10.5.1962 (BArch, DR 118/3005)
  • Strukturplan des DEFA-Studios für Wochenschau und Dokumentarfilme (o.D., 1965/67) (BArch, DR 118/3150)
  • Die Stellung des Studios im Leitungssystem. Leitungsstruktur des ~, 22.2.1968 (BArch, DR 118/2961; 3448)
  • Aufgaben und Struktur der Direktionsbereiche des DEFA-Studios für Kurzfilme, Fassung vom 19.3.1973 (BArch, DR 118/3744)
  • Funktionspläne, Schema der Leitungsgremien (1975), in: Konzeption zur Vervollkommnung der Leitung und Planung für das Dokumentar- und Kurzfilmschaffen im VEB DEFA-Studio, Anlagen (BArch, DR 118/3744)


Literatur

  • Sander, Ingrid / Laschet, Klaus: Probleme des Kinderdokumentarfilms, DFK 3/1960
  • DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme 1946-1964, Filmografie, Berlin 1969
  • Schulz, Günter: Produktionsgruppe Stacheltier im DEFA-Studio für Wochenschau und Dokumentarfilme 1953-1954 und DEFA-Studio für Spielfilme 1955-1964, Berlin 2000
  • Stoff, Joachim: Die Verstärkung der ideellen Wirksamkeit bei gleichzeitiger Erhöhung der ökonomischen Effektivität durch ständige sozialistische Gemeinschaftsarbeit der Schöpferkollektive unter Hervorhebung des Beispiels des Filmkollektivs Heynowski & Scheumann, Diplomarbeit, DHF Potsdam-Babelsberg 1969
  • Sozialistische Wirtschaftsführung im Film, „effekt“-Gespräch mit Karl Gass, Leiter der künstlerischen Arbeitsgruppe „Effekt“ beim DEFA-Studio für Kurzfilme, effekt 5/1970
  • Janson, Karl-Heinz / Klempke, Heinz: Der Effekt von „effekt“, Einheit 9/1970
  • Knopfe, Gerhard: Der sozialistische Industriefilm – seine Stellung als Kommunikationsmittel im System der sozialistischen Absatztätigkeit, Informationsblatt S 71
  • Knopfe, Gerhard: Industriefilm, DEFA-Studio für Kurzfilme, Berlin 1972
  • (1.) Katalog der Auftragsproduktion 1971/72, DEFA-Studio für Kurzfilme, Berlin 1972
  • Jordan, Günter: Alltag des Dokumentarfilms 1946-1950, P&W 24 (1987)
  • Haupt, Kathrin: Möglichkeiten und neue Anforderungen an Videoproduktion für die Marktarbeit volkseigener Kombinate und Außenhandelsbetriebe der DDR unter Berücksichtigung veränderter internationaler Marktbedingungen, HFF, Diplomarbeit 1989
  • Otto, Rainer: DEFA 1989. In: Richter, Wolfgang (Hrsg.): Weißbuch Unfrieden in Deutschland 2, Berlin 1993
  • DOKFILM Babelsberg (Hrsg.): dok babelsberg. Firmenprofil, Potsdam 1993
  • Mückenberger, Christiane / Jordan, Günter: „Sie sehen selbst, Sie hören selbst...“ Die DEFA von ihren Anfängen bis 1949, Marburg 1994
  • Burkhardt, Bernd: Die „Abwicklung“ des DEFA-Studios für Dokumentarfilme durch die „Treuhand“, in: Zimmermann, Peter (Hrsg.): Deutschlandbilder Ost, Close Up 2, Konstanz 1995
  • Jordan, Günter / Schenk, Ralf (Red.): Schwarzweiß und Farbe. DEFA-Dokumentarfilme von 1946-1992. Berlin 1996
  • Steinmetz, Rüdiger / Prase, Thilo: Heynowski-Scheumann und Gruppe Katins, Leipzig 2003
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